BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 29. Oktober 2018

Teil römisch drei

179. Kundmachung:

Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

179. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vanuatu am 16. Oktober 2018 seine Beitrittsurkunde zum Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2005, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 106 aus 2009,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 213 aus 2017,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2018,) hinterlegt.

Kurz