BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Oktober 2018

Teil römisch drei

175. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

175. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2008,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 2017,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Sudan

9. Oktober 2018

Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben Fidschi und Sudan einen Vorbehalt nach Artikel 20, Absatz 3, angebracht, wonach sie sich nicht durch Artikel 20, Absatz 2, gebunden erachten.

Kurz