BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Oktober 2018

Teil römisch drei

173. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

173. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2015,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der

Annahme- bzw. Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Japan

11. Juli 2017

Malediven

14. September 2016

Palästina

29. Dezember 2017

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 15, Absatz 2, gebunden erachtet.

Kurz