Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 16. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
173. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2015,) hinterlegt:
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Datum der Hinterlegung der Annahme- bzw. Beitrittsurkunde: |
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Fidschi |
19. September 2017 |
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Japan |
11. Juli 2017 |
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Malediven |
14. September 2016 |
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Palästina |
29. Dezember 2017 |
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Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 15, Absatz 2, gebunden erachtet.
Kurz