BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 16. Oktober 2018

Teil römisch drei

172. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

172. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Annahme-bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 122 aus 2016,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der

Annahme- bzw. Beitrittsurkunde:

Fidschi

19. September 2017

Japan

11. Juli 2017

Palästina

2. Jänner 2015

Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Fidschi erklärt, dass es sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 35, Absatz 2, gebunden erachtet.

Kurz