Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 8. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
163. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2018,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Haiti |
27. September 2018 |
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Spanien1 |
25. September 2018 |
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Kurz
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].