BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 8. Oktober 2018

Teil römisch drei

163. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

163. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2018,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Haiti

27. September 2018

Spanien1

25. September 2018

Kurz

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].