BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 8. Oktober 2018

Teil römisch drei

161. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

161. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurde die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 96 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2018,) von den nachstehend angeführten Staaten ratifiziert.

Gemäß Artikel 121, Absatz 5, des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2002, idgF) wird die Änderung für die nachstehend angeführten Staaten wie folgt in Kraft treten:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 121, Absatz 5 :,

Guyana

28. September 2019

Irland

27. September 2019

Kurz