Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 6. Februar 2018 |
Teil römisch drei |
16. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Armenien am 19. Jänner 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1984,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 203 aus 2016,) hinterlegt.
Kurz