BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 8. Oktober 2018

Teil römisch drei

157. Kundmachung:

Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

157. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) ratifiziert bzw. angenommen:

Staaten:

Datum des Inkrafttretens

gemäß Artikel 34, Absatz 2 :,

Australien1

1. Jänner 2019

Frankreich1

1. Jänner 2019

Israel1

1. Jänner 2019

Japan1

1. Jänner 2019

Litauen1

1. Jänner 2019

Neuseeland1

1. Oktober 2018

Schweden1

1. Oktober 2018

Serbien1

1. Oktober 2018

Slowakei1

1. Jänner 2019

Vereinigtes Königreich1

1. Oktober 2018

Kurz

1  Vorbehalte und Notifikationen anderer Vertragsstaaten sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf abrufbar.