Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 1. Oktober 2018 |
Teil römisch drei |
155. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit |
[Vereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Vereinbarung in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 11, Absatz eins, mit 1. Dezember 2018 in Kraft.
Kurz
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 154/2018.