BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 6. Februar 2018

Teil römisch drei

14. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

14. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2017,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Armenien

19. Jänner 2018

Finnland

15. Jänner 2018

Neuseeland (ohne Tokelau)

23. Jänner 2018

Kurz