BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 31. Juli 2018

Teil römisch drei

124. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

124. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial

Laut Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Thailand die Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2016,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 30 aus 2018,) am 19. Juni 2018 ratifiziert.

Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat China am 6. April 2018 die Anwendbarkeit der Änderung des Übereinkommens auf die Sonderverwaltungsregion Macao erklärt. Der von China anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärte Vorbehalt1 zu Artikel 17, Absatz 2, des Übereinkommens findet auch auf die Sonderverwaltungsregion Macao Anwendung.

Kurz

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 93/1992.