Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 31. Juli 2018 |
Teil römisch drei |
121. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Internationale Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen INTERSPUTNIK am 10. Juli 2018 gemäß Artikel römisch sieben, Absatz eins, des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2018,) erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen anzunehmen.
Kurz