BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 31. Juli 2018

Teil römisch drei

121. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

121. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Internationale Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen INTERSPUTNIK am 10. Juli 2018 gemäß Artikel römisch sieben, Absatz eins, des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2018,) erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen anzunehmen.

Kurz