Jahrgang 2018 |
Ausgegeben am 4. Juli 2018 |
Teil römisch drei |
104. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat San Marino am 15. Jänner 2018 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2017,) hinterlegt.
Kurz