BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2018

Ausgegeben am 4. Juli 2018

Teil römisch drei

104. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

104. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat San Marino am 15. Jänner 2018 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2017,) hinterlegt.

Kurz