BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 13. Juli 2017

Teil römisch eins

79. Bundesgesetz:

Vorzeitige Beendigung der römisch 25 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 IA 2162/A Ausschussbericht 1675 Sitzung 192,, )

79. Bundesgesetz, mit dem die römisch 25 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel römisch eins

Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 25 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

Artikel römisch zwei

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Van der Bellen

Kern