Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 13. Juli 2017 |
Teil römisch eins |
79. Bundesgesetz: | Vorzeitige Beendigung der römisch 25 . Gesetzgebungsperiode des Nationalrates |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 IA 2162/A Ausschussbericht 1675 Sitzung 192,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Nationalrat wird gemäß Artikel 29, Absatz 2, B-VG vor Ablauf der römisch 25 . Gesetzgebungsperiode aufgelöst.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
Van der Bellen
Kern