290. Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2017), geändert wird
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017, wird verordnet:Auf Grund des Paragraph 42, Absatz 5, Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017,, wird verordnet:
Der Fahrverbotskalender 2017, BGBl. II Nr. 110/2017, wird wie folgt geändert:Der Fahrverbotskalender 2017, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2017,, wird wie folgt geändert:
§ 1 Z 2 lautet:Paragraph eins, Ziffer 2, lautet:
an allen Samstagen vom 1. Juli 2017 bis einschließlich 26. August 2017 in der Zeit von 10 bis 15 Uhr sowie am 4. August 2017 von 16 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 14. April 2017, 3. Oktober 2017 und 31. Oktober 2017 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;“
Leichtfried