BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 11. April 2017

Teil römisch drei

55. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN)

55. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 116 aus 2010,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 202 aus 2014,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Polen

17. März 2017

Serbien

10. Jänner 2014

Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Serbien gemäß Artikel 11, des Übereinkommens erklärt, sich durch Artikel 10, des Übereinkommens als nicht gebunden zu betrachten.

Drozda