Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 22. März 2017 |
Teil römisch drei |
45. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Madagaskar am 3. März 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 221 aus 2016,) hinterlegt.
Drozda