Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 15. März 2017 |
Teil römisch drei |
38. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Angola am 6. März 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 223 aus 2016,) hinterlegt.
Drozda