Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 14. Februar 2017 |
Teil römisch drei |
26. Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg zur Änderung des am 18. Oktober 1962 in Luxemburg unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 699 Ausschussbericht 828 Sitzung 98,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9467 Sitzung 846,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]
[Luxemburgische Antwortnote siehe Anlagen]
Die im Notenwechsel vorgesehenen Mitteilungen über den Abschluss der rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten wurden am 16. Dezember 2015 bzw. 27. Dezember 2016 abgegeben; der Notenwechsel tritt daher mit 1. März 2017 in Kraft.
Kern
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 54/1964 idF BGBl. III Nr. 58/2010.