BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 14. Februar 2017

Teil römisch drei

25. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1252 Ausschussbericht 1399 Sitzung 158,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9694 Sitzung 863,, )

25.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in isländischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 28. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2017 in Kraft.

Kern