Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 14. Februar 2017 |
Teil römisch drei |
25. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1252 Ausschussbericht 1399 Sitzung 158,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9694 Sitzung 863,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in isländischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 25. Oktober bzw. 28. Dezember 2016 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. März 2017 in Kraft.
Kern