Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 14. Dezember 2017 |
Teil römisch drei |
225. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sri Lanka am 5. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2017,) hinterlegt.
Drozda