BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 27. November 2017

Teil römisch drei

209. Kundmachung:

Geltungsbereich des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

209. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 89 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2009,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Afghanistan

25. März 2013

San Marino

28. April 2010

Somalia

26. Juli 2010

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kanada am 15. Dezember 2011 seinen Rücktritt vom Protokoll notifiziert. Gemäß Artikel 27, Absatz 2, des Protokolls ist der Rücktritt mit 15. Dezember 2012 wirksam geworden.

Drozda