BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 23. November 2017

Teil römisch drei

208. Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1085 Ausschussbericht 1161 Sitzung 132,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9603 Sitzung 855,, )

208.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikation nach Artikel 63, des Rahmenabkommens wurde am 12. Juli 2016 gemäß Artikel 64, beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Artikel 63, Absatz eins, mit 1. November 2017 in Kraft getreten.

Kern