Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 20. November 2017 |
Teil römisch drei |
200. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2017,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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Estland |
26. Oktober 2017 |
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Zypern1 |
10. November 2017 |
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Estland hat bei Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde gemäß Artikel 10, Absatz eins, das Ministerium für Justiz als Koordinierungsstelle im Sinne dieses Übereinkommens benannt.
Drozda
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].