Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 13. Februar 2017 |
Teil römisch drei |
20. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Georgien am 19. September 2016 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 11 aus 2013,) hinterlegt.
Ferner wird die Kundmachung betreffend die Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 13 aus 2017,, wie folgt berichtigt:
Im Titel der Kundmachung lautet es statt „des Bundesministers für Kund“ richtig „des Bundesministers für Kunst“.
Drozda