BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 8. November 2017

Teil römisch drei

195. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

195. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 180 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2013,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Benin

2. November 2017

El Salvador1

25. Juni 2013

Kolumbien

10. Juni 2016

Palästina

2. Jänner 2015

Drozda

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.8].