BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 8. November 2017

Teil römisch drei

194. Kundmachung:

Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge

194. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2013,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Benin

2. November 2017

Palästina

2. April 2014

Österreich hat gegen die Vorbehalte Guatemalas1 am 16. September 1998 einen Einspruch2 erhoben.

Der von Österreich fristgerecht eingebrachte Einspruch2 gegen den Vorbehalt Perus3 wurde vom Depositär am 14. November 2001 verspätet registriert.

Drozda

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 207/1999 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 24/2008.

2  Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXIII.1].

3  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 97/2005.