BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 6. November 2017

Teil römisch drei

190. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

190. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2017,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Botsuana

23. August 2017

Monaco1

25. August 2017

Drozda

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der UNESCO abrufbar unter:
http://portal.unesco.org/en/ev.phpURL_ID=13039&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.html.