Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 18. September 2017 |
Teil römisch drei |
147. Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich |
Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2018 bis und mit 2022 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwartenden zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:
|
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: |
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich: |
|
Leuthard |
Leichtfried |
|
Bern, den 5. Juli 2017 |
Wien, den 5. September 2017 |
Drozda
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992 idF BGBl. III Nr. 33/2010, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 153/2012.