Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 18. September 2017 |
Teil römisch drei |
144. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Monaco das Europäische Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1971,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 37 aus 2014,) am 1. September 2017 unterzeichnet und ratifiziert.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung1 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Drozda
1 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 62].