Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 13. Februar 2017 |
Teil römisch drei |
14. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Geltung von Strafurteilen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Slowenien am 11. April 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Geltung von Strafurteilen Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2015,) hinterlegt und anlässlich dessen gemäß Artikel 63, Absatz eins, des Übereinkommens eine Liste1 der nach slowenischem Strafrecht angewendeten und vollstreckten Sanktionen notifiziert.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat die Ukraine am 16. Oktober 2015 eine Erklärung2 hinsichtlich der Anwendung und Umsetzung des Übereinkommens in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.
Drozda
1 Die Liste ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 070].
2 Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 070].