Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 17. August 2017 |
Teil römisch drei |
132. Kundmachung: | Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der IAEO hat Kuba am 3. Juli 2017 seine Beitrittsurkunde zum Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2017,) hinterlegt.
Drozda