BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 4. August 2017

Teil römisch drei

128. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention

128. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Anti-Doping-Konvention Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2012,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.

Drozda

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 188].