Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 4. August 2017 |
Teil römisch drei |
128. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Anti-Doping-Konvention |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Anti-Doping-Konvention Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2012,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.
Drozda
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 188].