BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2017

Ausgegeben am 3. August 2017

Teil römisch drei

123. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

123. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Spanien am 19. Juli 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 2001,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2016,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 für den Fall abgegeben, dass das gegenständliche Zusatzprotokoll vom Vereinigten Königreich2 ratifiziert und dessen Anwendung auf Gibraltar erstreckt wird.

Drozda

1  Die Erklärung ist in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 167].

2  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 322/2013.