Jahrgang 2017 |
Ausgegeben am 25. Juli 2017 |
Teil römisch drei |
114. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut |
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur hat Benin am 1. März 2017 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2015,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2016,) hinterlegt.
Drozda