BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 1. August 2016

Teil römisch eins

67. Bundesgesetz:

33. KFG-Novelle

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1192 Ausschussbericht 1211 Sitzung 138,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9630 Sitzung 856,, )

67. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (33. KFG-Novelle)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Kraftfahrgesetz 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 40 aus 2016,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Nach Paragraph 102, Absatz 3, werden folgende Absatz 3 a und 3 b eingefügt:

  1. Absatz 3 a,Sofern durch Verordnung vorgesehen, darf der Lenker bestimmte Fahraufgaben im Fahrzeug vorhandenen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen übertragen, sofern
    1. Ziffer eins
      diese Systeme genehmigt sind oder
    2. Ziffer 2
      diese Systeme den in der Verordnung festgelegten Anforderungen für Testzwecke entsprechen.
  2. Absatz 3 b,In allen Fällen gemäß Absatz 3 a, kann von den Pflichten des Absatz 2, erster Satz und Absatz 3, dritter Satz, erster Fall, abgewichen werden. Der Lenker bleibt aber stets verantwortlich, seine Fahraufgaben wieder zu übernehmen. Durch Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie ist festzulegen,
    1. Ziffer eins
      in welchen Verkehrssituationen,
    2. Ziffer 2
      auf welchen Arten von Straßen,
    3. Ziffer 3
      bis zu welchen Geschwindigkeitsbereichen,
    4. Ziffer 4
      bei welchen Fahrzeugen,
    5. Ziffer 5
      welchen Assistenzsystemen oder automatisierten oder vernetzten Fahrsystemen
    bestimmte Fahraufgaben übertragen werden können.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 135, wird folgender Absatz 30, angefügt:

  1. Absatz 30,Paragraph 102, Absatz 3 a, und 3b in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2016, treten mit Ablauf der Kundmachung dieses Bundesgesetzes in Kraft.“

Bures   Kopf   Hofer

Kern