BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 28. Dezember 2016

Teil römisch zwei

435. Verordnung:

Änderung der Sprengelverordnung für den Strafvollzug

435. Verordnung des Bundesministers für Justiz, mit der die Verordnung über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug) geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 8 bis 10, 127, 128 und 158 bis 161 des Strafvollzugsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 26 aus 2016,, sowie der Paragraphen 51, 55, Absatz eins bis 3 und 6, 56 und 57 des Jugendgerichtsgesetzes 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1988,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2015, wird verordnet:

Die Verordnung über die Zuständigkeit der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen an Erwachsenen und an Jugendlichen (Sprengelverordnung für den Strafvollzug), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 124 aus 2013,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt römisch zwei. Nr. 164 aus 2015,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 6, Absatz 2, wird die Wortfolge „in der hiefür eingerichteten besonderen Abteilung der Justizanstalt Schwarzau“ durch die Wortfolge „im Therapeutischen Zentrum Asten“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 11, Absatz eins, wird die Wortfolge „in der Jugendabteilung der Justizanstalt Schwarzau“ durch die Wortfolge „im Therapeutischen Zentrum Asten“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 13, wird nach Absatz 3, folgender Absatz 4, eingefügt:

  1. Absatz 4,Die Paragraphen 6, Absatz 2 und 11 Absatz eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 435 aus 2016, treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.“

Brandstetter