BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 28. Oktober 2016

Teil römisch zwei

299. Bekanntmachung:

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik

299. Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,, wird bekannt gemacht:

Paragraph eins,

Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Kollegs für Elementarpädagogik wurde von der Katholischen Kirche erlassen und wird hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung und die Anlage zu dieser Bekanntmachung treten hinsichtlich der 1. Semester mit Wirksamkeit vom 1. September 2016, hinsichtlich der 2. Semester mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2017 und hinsichtlich der weiteren Semester jeweils mit Wirksamkeit vom 1. September bzw. 1. Februar der Folgejahre semesterweise aufsteigend an die Stelle der Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1995,.

Paragraph 2,

In der Anlage (Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik [einschließlich des Kollegs für Berufstätige]) zur Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über den Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik, Bundesgesetzblatt Nr. 906 aus 1994,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 173 aus 2007,, lautet in Abschnitt römisch sechs (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die Ziffer eins, (Katholischer Religionsunterricht):

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht:
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2016, in der geltenden Fassung.“

Hammerschmid