234. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Außerkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen234. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien über das Außerkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, BGBl. II Nr. 258/2012, ist gemäß ihrem Art. 10 nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten AbrechnungenDie Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15 a, B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 258 aus 2012,, ist gemäß ihrem Artikel 10, nach positiver Entscheidung über die gemäß Artikel 5, erfolgten Abrechnungen
zwischen dem Bund und den Ländern Vorarlberg und Wien jeweils mit Ablauf des 3. April 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit Ablauf des 13. April 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Burgenland mit Ablauf des 29. April 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit Ablauf des 26. Mai 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Steiermark mit Ablauf des 28. Mai 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Tirol mit Ablauf des 6. Juli 2015,
zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich mit Ablauf des 7. Juli 2015 sowie
zwischen dem Bund und dem Land Salzburg mit Ablauf des 4. Dezember 2015
außer Kraft getreten.
Drozda