Anlage 146 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TIERPFLEGER/TIERPFLEGERIN I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 280 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände
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Stunden
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Religion
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Politische Bildung
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80
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Deutsch und Kommunikation
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80
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Berufsbezogene Fremdsprache
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100
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht
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Angewandte Wirtschaftslehre
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180
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Fachunterricht
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Biologie und Tierhaltungstechnik
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500
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Tiermedizin
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120
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Fachpraktikum
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220
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
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1 280
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Freigegenstände
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Religion
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Lebende Fremdsprache
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Deutsch
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Angewandte Mathematik
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Unverbindliche Übungen
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Bewegung und Sport
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Angewandte Informatik
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Förderunterricht
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II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFELrömisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL
Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.
Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.
Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß § 47 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.
Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Tiermedizin“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot zu führen.
Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.
Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.
Für den Förderunterricht gem. § 8 lit. g sublit. aa des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIENrömisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes.Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
B. Allgemeines Bildungsziel:
Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des § 46 unter Berücksichtigung von § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
C. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Gemäß §§ 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (§ 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondereDie Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.
Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.
Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.
Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
D. Unterrichtsprinzipien:
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNGrömisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG
Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.
Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.
Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.
V. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCHrömisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.
Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.
Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.
VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHErömisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHTrömisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT
Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.
Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.
Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHTrömisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen sind in Zusammenhang mit geeigneten Handlungssituationen zu vermitteln.
Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.
IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORTrömisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT
Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.
Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.
Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
X. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF. Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, idgF.
Evangelischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen. Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011. Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.
XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE
POLITISCHE BILDUNG
Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.
Lehrstoff:
Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.
Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.
Lehrstoff:
Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.
Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.
Lehrstoff:
Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich
Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich
Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.
Kompetenzbereich
Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.
Lehrstoff:
Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.
Kompetenzbereich
Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,
vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze
aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
aus Fachtexten, Produktbeschreibungen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Personen aus dem beruflichen Umfeld führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit berufsspezifischen Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen Hauptpunkte entnehmen,
wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
sich einfach und zusammenhängend zu berufsspezifischen Arbeitsabläufen und -techniken sowie zum Produkt- und Leistungsangebot der Branche im normalen Sprechtempo äußern,
sich einfach und zusammenhängend zu berufsspezifischen Werkzeugen, Arbeitsbehelfen, Maschinen, Vorrichtungen und Geräten, der Zoologie, der Pflege und Versorgung von Tieren, Tierkrankheiten, der Tierzucht und Tierversuchen im normalen Sprechtempo äußern,
initiativ an Gesprächen mit Personen aus dem beruflichen Umfeld teilnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE
Kompetenzbereich
Wirtschaftliches
Denken
und
Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.
Kompetenzbereich
Dokumente
verwalten
und
Verträge
abschließen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.
Lehrstoff der Vertiefung:
Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.
Kompetenzbereich
Unternehmerisches
Denken
und
Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Kompetenzbereich
Volkswirtschaftliches
Denken
und
Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.
Lehrstoff:
Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Fachunterricht
BIOLOGIE UND TIERHALTUNGSTECHNIK
Kompetenzbereich
Pflege und Versorgung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Tierarten anhand morphologischer Merkmale erkennen, der Systematik zuordnen und Informationen über die im Ausbildungsbetrieb gehaltenen Arten weitergeben,
können Aufbau und Funktion der Verdauungs- und Stoffwechselorgane wichtiger Wirbeltiergruppen erklären, Zusammenhänge zwischen Ernährung und Schnabel- bzw. Gebissform von Vögeln bzw. Säugetieren erarbeiten und darstellen, Anpassungen an die Lebensweise begründen und Versorgungs- und Pflegebedürfnisse ableiten,
können Futtermittel sowie deren Gewinnung und Lagerung beschreiben, Zubereitungsmethoden vorschlagen, Geräte und Arbeitsbehelfe zur Futtermischung nennen und deren Einsatz begründen,
kennen Qualitätskriterien von Futtermitteln und können Auswirkungen von verdorbenen, schädlichen und giftigen Komponenten auf die Tiergesundheit aufzeigen und begründen,
kennen unterschiedliche Vorratsschädlinge und können Maßnahmen zur Vorbeugung eines Schädlingsbefalls erklären und bewerten,
können Masse, Dichte und Mischungsverhältnisse von Futtermitteln berechnen sowie die Zusammensetzung von Futtermischungen und -rationen begründen,
können Einsatzbereiche von Futtertieren nennen und begründen sowie deren Haltung und Zucht beschreiben,
können die Bedeutung des Immunsystems für die Erhaltung der Tiergesundheit aufzeigen, dessen Funktionsweise veranschaulichen sowie die Aufgaben der damit in Zusammenhang stehenden Organe beschreiben,
können den Unterschied im Wärmehaushalt gleich- und wechselwarmer Tiere erklären sowie Empfehlungen für den Umgang mit Tieren, die in Winterschlaf, -ruhe oder -starre verfallen, erarbeiten und präsentieren,
können das natürliche Verhalten von Tieren beschreiben und interpretieren, Möglichkeiten, Tiere zu diesem zu animieren, ausarbeiten und präsentieren sowie quantitative Daten zu Verhaltensweisen auswerten,
können berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften recherchieren und präsentieren sowie Verhaltensregeln für Gefahrensituationen im Umgang mit Wildtieren und gefährlichen Tieren erarbeiten und diskutieren,
können Formen der Tierhaltung vergleichen und bewerten sowie Haltung, Zucht und Ausbürgerung bedrohter Arten argumentieren,
können Zoobesucherinnen und Zoobesucher über Pflege und Versorgung der gehaltenen Tiere unter Berücksichtigung des Tierschutzes informieren, auf Kritik an der Haltung eingehen, mit Konfliktsituationen professionell umgehen, Beschwerden und Konfliktsituationen analysieren, Lösungsstrategien entwickeln und geeignete Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Morphologie. Anatomie der Verdauungsorgane. Systematik. Lebensweisen und Verhalten von Tieren. Physiologie. Gebiss- und Schnabelformen. Fütterungslehre und Futtermittelkunde. Giftpflanzen und schädliche Futtermittelbeimengungen. Futtertiere. Immunsystem. Wärmehaushalt. Maßnahmen zur Pflege von Tieren. Sicherheitsvorschriften und Gefahrensituationen im Umgang mit Tieren. Erhaltung bedrohter Tierarten. Formen der Tierhaltung. Umgang mit Zoobesucherinnen und Zoobesuchern. Beschreibende Statistik. Berufsspezifische Berechnungen.
Kompetenzbereich
Herrichten und Warten von Tierunterkünften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den natürlichen Lebensraum, die jeweilige Faunenregion sowie das Sozialverhalten von Tierarten recherchieren sowie auf dieser Basis artgerechte Unterbringungsmöglichkeiten erarbeiten, argumentieren und präsentieren,
Formen von Tierunterkünften unterscheiden, Anforderungen an diese beschreiben sowie deren Größen und Belegungsdichten unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes begründen,
können Einstreumaterialien unterscheiden und beschreiben sowie deren Einsatzbereiche nennen und begründen,
die Eingewöhnung von Tieren erklären, auf Besonderheiten und Schwierigkeiten einzelner Arten eingehen, diese begründen sowie Maßnahmen für eine erfolgreiche Eingewöhnung erarbeiten und präsentieren,
Hygieneanforderungen für Tierunterkünfte erarbeiten, Geräte, Arbeitsbehelfe sowie Mittel zur Reinigung und Desinfektion nennen sowie deren Einsatz beschreiben und begründen,
Instandsetzungsarbeiten an Tierunterkünften diskutieren sowie erforderliche Arbeitsschritte und -ziele festlegen und erklären,
die Begriffe elektrische Energie und Energieeffizienz erklären sowie Möglichkeiten zum energieeffizienten Handeln in der Tierhaltung recherchieren und präsentieren,
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen für Bau, Ausgestaltung und Reparatur von Tierunterkünften durchführen sowie die Ergebnisse auf Plausibilität überprüfen.
Lehrstoff:
Lebensräume, Ökosysteme. Ökologie. Tiergeographie. Sozialverhalten. Formen von Tierunterkünften. Tierschutzgesetz. Einstreumaterialien. Eingewöhnung. Hygieneanforderungen. Instandsetzungsarbeiten. Elektrische Energie. Energieeffizienz. Berufsspezifische Berechnungen.
Kompetenzbereich
Tiertransport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Maßnahmen zur Transportvorbereitung sowie zur Versorgung und Pflege von Tieren während des Transports darlegen, begründen und präsentieren,
Tiertransportbehälter charakterisieren, die benötigte Fläche und das erforderliche Volumen auf Basis des Platzbedarfs von Tieren berechnen, die Auswahl von geeigneten Transportbehältern argumentieren sowie rechtliche Bestimmungen zum Transport von Tieren recherchieren und präsentieren,
Körpermaße und Möglichkeiten der Altersbestimmung von Tieren beschreiben, Körpermaße abnehmen, Alters- und Gewichtsschätzungen durchführen sowie Empfehlungen zum Wiegen unterschiedlicher Tiergruppen geben.
Lehrstoff:
Transportvorbereitung. Versorgung und Pflege während des Transports. Tiertransportbehälter. Rechtliche Bestimmungen. Körpermaße und Altersbestimmung bei Tieren. Berufsspezifische Berechnungen.
Kompetenzbereich
Labortiere und Tierversuche
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die versuchstierkundliche Nomenklatur erklären, Versuchstierarten mit dem wissenschaftlichen Namen benennen, zwischen Stämmen unterscheiden und deren Einsatz in der Tierversuchstechnik von stammspezifischen Eigenschaften ableiten,
Verpaarungsmethoden beschreiben, physiologische und zuchtbezogene Daten von Labortieren zusammenfassen sowie zuchtbedingtes und versuchsbedingtes Verhalten differenzieren,
Hygienestandards in der Tierversuchstechnik unterscheiden und erläutern, Barriere-, Druck- und Schleusensysteme sowie Isolatoren beschreiben, deren Einsatz argumentieren sowie die im Tierlabor erforderlichen Hygienemaßnahmen erarbeiten und präsentieren,
Haltungsformen, Versorgung und Pflege von Labortieren erklären, Käfigtypen und Haltungssysteme nennen, deren Vor- und Nachteile gegenüberstellen, deren Einsatz begründen, die Rolle von Labortierpflegerinnen und -pflegern bei der Planung und Durchführung von Tierversuchen beschreiben sowie die Verwendung, Handhabung und Reinigung von Arbeitsbehelfen und Geräten recherchieren und präsentieren,
Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Labortieren vorschlagen, deren Vor- und Nachteile gegenüberstellen sowie Biotechniken und deren Einsatzgebiete präsentieren,
die Entwicklung der Versuchstierkunde recherchieren und präsentieren, den Einsatz von Tierversuchen und Gentechnik diskutieren und bewerten sowie rechtliche Bestimmungen zur Labortierhaltung und zum Schutz von Versuchstieren erläutern,
Labordaten auswerten, grafisch darstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
Versuchstierkundliche Nomenklatur. Versuchstierarten. Stämme. Verpaarungsmethoden. Verhalten von Labortieren. Haltungsformen und -systeme. Hygienestandards und -maßnahmen. Geräte und Arbeitsbehelfe. Pflege, Versorgung, Betreuung und Kennzeichnung von Labortieren. Entwicklung der Versuchstierkunde. Gesetzliche Grundlagen der Tierversuchstechnik. Tierversuch und Ethik. Biotechniken. Gentechnik. Tierversuche. Statistik.
Kompetenzbereich Tierzucht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den Bau der Zelle und die Aufgaben von Zellorganellen erklären, Unterschiede zwischen somatischen Zellen und Geschlechtszellen beschreiben und begründen sowie Mitose und Meiose differenzieren und den biologischen Zweck der Meiose erläutern,
die Grundlagen der Genetik beschreiben, Genotyp und Phänotyp sowie verschiedene Erbgänge unterscheiden und erklären sowie das Auftauchen und Verschwinden von Merkmalen anhand der Vererbungsregeln begründen,
Formen der Vermehrung im Tierreich recherchieren und präsentieren, die Fortpflanzung bei Wirbeltiergruppen vergleichen sowie Besonderheiten im Verhalten während Brut und Aufzucht beschreiben und interpretieren,
Grundbegriffe, -prinzipien und Ziele der Zucht erklären, Zuchtmethoden erarbeiten und präsentieren sowie Beispiele für Zuchtschäden und Qualzuchten recherchieren und dazu Stellung nehmen,
Vor- und Nachteile sowie Einsatzgebiete der In-, Aus- und Hybridzucht erarbeiten und in der Gruppe diskutieren, die Verwendung von Inzuchtlinien begründen sowie den Heterosiseffekt von Hybriden erklären,
Erfolgs- und Mortalitätsraten bei Zuchten prozentuell darstellen, Zahlenverhältnisse von Zuchtmerkmalen berechnen und Zuchtdaten auswerten.
Lehrstoff:
Bau und Funktion der Zelle. Mitose und Meiose. Grundlagen der Genetik. Geno- und Phänotyp. Erbgänge. Vermehrung. Fortpflanzung. Brut. Aufzucht. Zucht und Zuchtmethoden. Zuchtschäden. Qualzucht. Heterosiseffekt. Berufsspezifische Berechnungen. Beschreibende Statistik.
Kompetenzbereich Fachgerechte Tötung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Tötungsmethoden sowie deren Vor- und Nachteile erklären, den Einsatz begründen sowie unzulässige Methoden recherchieren und präsentieren,
das Töten von Futter- und Versuchstieren unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erläutern und argumentieren,
ein Gespräch zum Thema Töten von Tieren vorbereiten und führen, Anzeichen für Konflikte erkennen, Schritte zur Deeskalation setzen sowie die Einstellung anderer zu diesem Thema respektieren.
Lehrstoff:
Tötungsmethoden. Gründe für das Töten von Tieren. Unzulässige Tötungsmethoden. Tierschutzgerechtes Töten von Versuchs- und Futtertieren.
Kompetenzbereich Tierärztliche Assistenz und Pflege kranker Tiere
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den allgemeinen Bau von Knochenskeletten unterschiedlicher Wirbeltiergruppen beschreiben und vergleichen sowie Knochen von Säugetierskeletten erkennen und benennen,
die Entwicklung von Blutkreislauf, Atmung und Nervensystem von den niederen zu den höheren Wirbeltiergruppen beschreiben, Zusammenhänge zwischen Anatomie und Lebensweise begründen sowie Bau und Funktion von Gewebearten und deren Vorkommen im Körper recherchieren und präsentieren,
haltungsbedingte Krankheitsursachen recherchieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung diskutieren,
Kennzeichen und Lebensweisen von Endo- und Ektoparasiten beschreiben sowie biologische Infektionskreise darstellen und präsentieren,
Formen der Mikroskopie recherchieren und präsentieren sowie Teile des Lichtmikroskops benennen,
sowohl Quarantäne- als auch Notquarantäneeinrichtungen und -betreuung beschreiben sowie deren Einsatz erläutern,
Bakteriengruppen anhand morphologischer Merkmale unterscheiden, pathogene Arten diesen Gruppen zuordnen, Ursachen und mögliche Maßnahmen zur Vermeidung von Bakterienwachstum erläutern sowie Verfahren zum Anlegen von Bakterienkulturen aufzeigen und Färbemethoden beschreiben.
Lehrstoff:
Knochen, Blutkreislauf, Atmung und Nervensystem. Gewebelehre. Haltungsbedingte Krankheitsursachen. Endo- und Ektoparasiten. Infektionskreise. Mikroskopie. Quarantäne. Bakteriologie.
Kompetenzbereich
Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.
Lehrstoff:
Projektkonzeption. Projektplanung.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
TIERMEDIZIN
Kompetenzbereich
Pflege und Versorgung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
an einer Tierpuppe Körperregionen unterscheiden sowie anatomische Lage- und Richtungsbezeichnungen erklären,
Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Wasserversorgung, Abwasser, Luft und Boden recherchieren und präsentieren,
Bau und Funktion des Immunsystems erklären, aktive und passive Immunisierung gegenüberstellen, empfohlene Schutzimpfungen recherchieren sowie Entstehung und Formen von Allergien beschreiben,
die Begriffe Wetter und Klima differenzieren sowie den Einfluss von Witterung und klimatischen Veränderungen auf die Tiergesundheit und das Verhalten von Tieren erarbeiten und begründen,
Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen von Tieren erklären und präsentieren,
Gesundheit und Krankheit definieren, Arten der Krankheitsprävention unterscheiden sowie deren Zweck veranschaulichen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Topographische Anatomie. Wasser-, Luft- und Bodenhygiene. Immunsystem. Immunisierung. Allergien. Wetter, Klima. Ursachen von Verhaltensänderungen. Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen. Gesundheit, Krankheit und Krankheitsprävention.
Lehrstoff der Vertiefung:
Immunsystem. Immunisierung. Allergien.
Kompetenzbereich
Tiertransport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Methoden und Hilfsmittel zum Einfangen, Bändigen, Fixieren und Umsetzen von Tieren beschreiben, Schutzmaßnahmen beim Annähern und Ergreifen von Tieren erläutern und begründen sowie den Umgang mit Gefahrensituationen im Team diskutieren,
körperliche und psychische Belastungen durch Fang und Transport beschreiben und bewerten sowie Kriterien für die Transportfähigkeit von Tieren definieren und erklären,
tierseuchenrechtliche Mindestanforderungen zusammenfassen und die rechtlichen Konsequenzen bei Verletzungen dieser erklären,
Inhalt und Ziele internationaler Tiertransport- und Artenschutzabkommen recherchieren, zusammenfassen und präsentieren.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Einfangen, Bändigen, Fixieren und Umsetzen von Tieren. Schutzmaßnahmen im Umgang mit Tieren. Belastung durch Fang und Transport. Transportfähigkeit. Tierseuchenrechtliche Mindestanforderungen. Internationale Tiertransport- und Artenschutzabkommen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Transportfähigkeit. Internationale Tiertransport- und Artenschutzabkommen.
Kompetenzbereich
Labortiere und Tierversuche
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die medizinische Betreuung und besonderen Pflegebedürfnisse von Tieren vor und nach Versuchen erarbeiten und diskutieren,
Krankheitserreger sowie Symptome infektions- und nicht infektionsbedingter Erkrankungen bei Labortieren recherchieren und präsentieren sowie das Gesundheitsmonitoring in der Labortierhaltung beschreiben und begründen,
Besonderheiten und Einsatzbereiche der Anästhesie bei Labortieren beschreiben sowie potenziell auftretende Probleme und Maßnahmen zu deren Vermeidung diskutieren.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Medizinische Betreuung. Infektions- und nicht infektionsbedingte Erkrankungen bei Labortieren. Gesundheitsmonitoring im Tierlabor. Anästhesie bei Versuchstieren.
Lehrstoff der Vertiefung:
Gesundheitsmonitoring im Tierlabor. Anästhesie bei Versuchstieren.
Kompetenzbereich
Tierzucht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Probleme bei der Eiablage von Reptilien und Vögeln beschreiben, Lösungsvorschläge für diese erarbeiten sowie den fachgerechten Umgang mit legenden und brütenden Tieren erklären,
Trächtigkeit, Geburtszeichen und -vorgänge bei Säugetieren erläutern, Maßnahmen zur Geburtshilfe und bei Problemgeburten recherchieren und präsentieren,
Ursachen und Symptome der Scheinträchtigkeit beschreiben sowie Behandlungsmöglichkeiten erläutern,
Kastration und Sterilisation unterscheiden, deren Notwendigkeit bewerten sowie mögliche Folgen und Nachteile diskutieren.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Eiablage bei Reptilien und Vögeln. Trächtigkeit, Geburt und Geburtshilfe bei Säugetieren. Scheinträchtigkeit. Kastration. Sterilisation.
Lehrstoff der Vertiefung:
Geburt und Geburtshilfe bei Säugetieren.
Kompetenzbereich
Fachgerechte Tötung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den Begriff Euthanasie erklären, deren Einsatz bewerten sowie Maßnahmen für ein fachgerechtes Töten von Tieren beschreiben und begründen,
Personen, deren Tier euthanisiert wird, emotional unterstützen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Euthanasie. Euthanisisierungsmethoden. Emotionale Unterstützung von Tierbesitzerinnen und -besitzern.
Lehrstoff der Vertiefung:
Euthanasie. Euthanisisierungsmethoden.
Kompetenzbereich
Tierärztliche Assistenz und Pflege kranker Tiere
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Schutz- und Zwangsmaßnahmen im Umgang mit verletzten und kranken Tieren aufzeigen sowie Erste Hilfe- und Sofortmaßnahmen beschreiben,
können Veränderungen des Allgemeinbefindens von Tieren beschreiben, Krankheitszeichen erläutern und beurteilen sowie die für die Diagnostik wichtigen Informationen, Schritte und Maßnahmen erklären,
können Informationen zu Entzündungen und Tumoren recherchieren und präsentieren, Allgemeintod von Zell- und Organtod unterscheiden sowie postmortale Veränderungen von Wirbeltieren beschreiben,
können Symptome und Behandlung von Endo- und Ektoparasitosen beschreiben sowie die Entnahme von Untersuchungsproben erklären und begründen,
können Informationen zu Zoonosen recherchieren sowie präventive Schritte unter Berücksichtigung des Zoonosengesetzes präsentieren,
kennen anzeigepflichtige Tierseuchen und können Vorgangsweisen nach einem Seuchenausbruch unter Berücksichtigung des Tierseuchengesetzes beschreiben und begründen,
können Hygienemaßnahmen beschreiben, Vor- und Nachteile von Hygieneverfahren und -mitteln gegenüberstellen, deren Anwendbarkeit begründen sowie Verdünnungen und Konzentrationen von Lösungen berechnen,
können die Versorgung von Verletzungen und Wunden erklären, Applikationsformen von Arzneimitteln beschreiben, Grundregeln und Arten der Injektion erklären sowie weiterführende Untersuchungsmethoden präsentieren,
können den sachgemäßen Umgang mit Medikamenten erläutern, sowie Medikamentenmengen in Abhängigkeit vom Körpergewicht berechnen,
können die Vorbereitung, Bedienung und Reinigung von Instrumenten, Geräten und technischen Einrichtungen zur Untersuchung, Behandlung, Narkose und Operation von Tieren beschreiben, Anwendungsbereiche und -weisen der Anästhesie erläutern sowie den Ablauf einer Narkose planen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Schutz- und Zwangsmaßnahmen. Erste Hilfe- und Sofortmaßnahmen. Krankheitszeichen. Diagnostik. Tod. Parasitosen. Zoonosen, Zoonosegesetz. Anzeigepflichtige Tierseuchen, Tierseuchengesetz. Hygiene. Wundversorgung, Weiterführende Untersuchungen. Therapie. Arzneimittellehre. Instrumentenkunde. Anästhesie.
Lehrstoff der Vertiefung:
Parasitosen. Zoonosen. Tierseuchen. Weiterführende Untersuchungen. Anästhesie.
Kompetenzbereich
Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Arbeitsaufträge.
FACHPRAKTIKUM
Kompetenzbereich
Pflege und Versorgung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
seltene und exotische Tierarten mit Hilfe geeigneter Quellen bestimmen, der jeweiligen Ordnung und Familie zuordnen sowie diese Schritte begründen,
Pflegebedürfnisse von Tieren erkennen, diese unter Beachtung der hygienischen Anforderungen sorgfältig pflegen und ihren Ansprüchen entsprechend versorgen,
pflanzliche und tierische Futtermittel sachgemäß lagern, zubereiten und verfüttern sowie Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen fachgerecht säubern,
die Qualität von Futtermitteln beurteilen, verdorbene, schädliche und giftige Komponenten identifizieren sowie verantwortungsvoll mit ungeeigneten Futtermitteln umgehen,
Verhaltensauffälligkeiten von Tieren beurteilen, in unvorhergesehenen Situationen fachgerecht reagieren sowie Verantwortung für ihr Handeln übernehmen.
Lehrstoff:
Tierbestimmung. Pflege und Versorgung. Lagerung, Zubereitung und Verwendung von Futtermitteln. Verhaltensauffälligkeiten.
Kompetenzbereich
Herrichten und Warten von Tierunterkünften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Tierunterkünfte artgerecht einrichten und bepflanzen sowie die in Innenunterkünften herrschenden Klimabedingungen beurteilen und Geräte zur Klimakontrolle bedienen,
die Eingewöhnung von Tieren überwachen und bei Schwierigkeiten fachgerecht reagieren,
Tierunterkünfte fachgerecht säubern und pflegen, auf Schäden prüfen und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung einschlägiger Sicherheitsvorschriften durchführen.
Lehrstoff:
Einrichten und Bepflanzen von Tierunterkünften. Klimatische Verhältnisse in Innenunterkünften. Eingewöhnung von Tieren. Reinigen, Pflegen, Überprüfen und Reparieren von Tierunterkünften.
Kompetenzbereich
Tiertransport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Tiere fachgerecht einfangen, festhalten, ein- bzw. umsetzen, umsperren, umschiebern, aufstallen, anbinden und entladen sowie in Gefahrensituationen eigenverantwortlich handeln,
Vorbereitungen für einen Tiertransport treffen sowie geeignete Tiertransportbehälter auswählen und einrichten,
das Allgemeinbefinden von Tieren beurteilen und Entscheidungen hinsichtlich der Transportfähigkeit verantwortungsvoll treffen.
Lehrstoff:
Fangen, Ver- und Entladen von Tieren. Tiertransportvorbereitung. Einrichten von Transportbehältern. Beurteilen des Allgemeinbefindens.
Kompetenzbereich
Labortiere und Tierversuche
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Labortiere beobachten, überwachen und deren Verhalten dokumentieren,
Tierräume und Tierunterkünfte fachgerecht reinigen, desinfizieren und Sterilisationsmaßnahmen mit geeigneten Geräte durchführen,
Labortiere ihren Anforderungen entsprechend betreuen, pflegen und versorgen sowie diese fachgerecht ab- und umsetzen,
das Wachstum von Labortieren, den Zuchterfolg sowie Umweltfaktoren protokollieren.
Lehrstoff:
Überwachung und Betreuung von Labortieren. Hygienemaßnahmen. Versorgung, Pflege, Ab- und Umsetzen von Labortieren. Laborprotokolle.
Kompetenzbereich
Tierzucht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Geschlechter von Tieren bestimmen, die Paarungsbereitschaft von Tieren feststellen, diese fachgerecht verpaaren sowie den Paarungserfolg erkennen und bewerten,
Muttertiere während der Trächtigkeit artgerecht betreuen, Geburtslager, Wurfställe und -boxen den Anforderungen entsprechend vorbereiten, bei Problemgeburten mithelfen sowie Mutter- und Jungtiere unter Berücksichtigung der hygienischen Anforderungen pflegen und versorgen,
bei der natürlichen Aufzucht mithelfen, Verantwortung für Handaufzuchten übernehmen sowie Jungtiere fachgerecht absetzen, umsetzen und kennzeichnen,
Tierrassen erkennen, der jeweiligen Stammform zuordnen und Zuchtdaten erheben.
Lehrstoff:
Geschlechtsbestimmung. Verpaarung von Tieren. Geburtsvorbereitung und Geburt. Aufzucht und Handaufzucht. Pflege von Jung- und Muttertieren. Tierrassen. Zuchtdaten.
Kompetenzbereich
Fachgerechte Tötung von Tieren
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
das Euthanisieren von Tieren sorgfältig und verlässlich vorbereiten und überwachen,
Futter- und Versuchstiere fachgerecht und tierschutzkonform töten.
Lehrstoff:
Euthanasieren. Töten von Futter- und Versuchstieren.
Kompetenzbereich
Tierärztliche Assistenz und Pflege kranker Tiere
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Erste Hilfe bei Verletzungen von Tieren leisten sowie bei Untersuchungen und therapeutischen Tätigkeiten assistieren,
Lichtmikroskope verwenden und reinigen,
infektionsverdächtige Tiere isolieren und pflegen, Quarantäneeinrichtungen betreuen sowie mit infektiösem Material verantwortungsvoll umgehen,
Verbände anlegen und Wunden fachgerecht versorgen,
Sicherheits- und Hygienevorschriften zu Geräten, Arbeitsbehelfen und technischen Einrichtungen anwenden sowie Dampf- und Heißluftsterilisatoren fachgerecht bedienen.
Lehrstoff:
Erste Hilfe. Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe. Therapeutische Tätigkeiten. Lichtmikroskope. Quarantänebetreuung. Verbände. Wundversorgung. Sicherheits- und Hygienevorschriften. Geräte, Arbeitsbehelfe und technische Einrichtungen.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.
Lehrstoff:
Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.
FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Hören
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich
Lesen
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.
Kompetenzbereich
Sprechen
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
initiativ an Gesprächen teilnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.
Kompetenzbereich
Schreiben
im
Kompetenzniveau
B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
unterschiedliche Textsorten verfassen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.
DEUTSCH
Kompetenzbereich
Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich
Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.
Kompetenzbereich
Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.
Lehrstoff:
Lesestrategien. Textinterpretation.
Kompetenzbereich
Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich
Zahlen
und
Maße
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.
Lehrstoff:
Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Kompetenzbereich
Algebra
und
Geometrie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.
Kompetenzbereich
Funktionale
Zusammenhänge
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.
Lehrstoff:
Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.
Kompetenzbereich
Stochastik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Beschreibende Statistik.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Kompetenzbereich
Grundlagen
zum
Bewegungshandeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.
Lehrstoff:
Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.
Kompetenzbereich
Leistungsorientierte
und
spielerische
Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.
Lehrstoff:
Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.
Kompetenzbereich
Gestaltende
und
darstellende
Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.
Lehrstoff:
Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Kompetenzbereich
Gesundheitsorientierte
und
ausgleichende
Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.
Lehrstoff:
Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.
Kompetenzbereich
Erlebnisorientierte
Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Lehrstoff:
Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Kompetenzbereich
Informationssysteme
,
Mensch
und
Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
können Dateien fachgerecht konvertieren,
können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.
Lehrstoff:
Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.
Kompetenzbereich
Textverarbeitung
,
Präsentation
und
Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.
Lehrstoff:
Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.
Kompetenzbereich
Tabellenkalkulation
und
Datenbanken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.
Lehrstoff:
Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.
FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.