Anlage 84 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF LUFTFAHRZEUGTECHNIK I. STUNDENTAFEL
Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 500 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden sowie in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände
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Stunden
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Religion
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Politische Bildung
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80
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Deutsch und Kommunikation
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80
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Berufsbezogene Fremdsprache
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100
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht
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Angewandte Wirtschaftslehre
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180
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Fachunterricht
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Fachtechnologie
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440
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Angewandte Mathematik
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140
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Computergestütztes Fachzeichnen und Technische Kommunikation
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60
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Laboratoriumsübungen
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260
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Praktikum
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160
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)
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1 500
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Freigegenstände
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Religion
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Lebende Fremdsprache
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Deutsch
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Angewandte Mathematik
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Unverbindliche Übungen
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Bewegung und Sport
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Angewandte Informatik
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Förderunterricht
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II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFELrömisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL
Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.
Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.
Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß § 47 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.
Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Fachtechnologie“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot zu führen.
Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.
Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an
ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.
Für den Förderunterricht gem. § 8 lit. g sublit. aa des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIENrömisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes.Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
B. Allgemeines Bildungsziel:
Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des § 46 unter Berücksichtigung von § 2 des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
C. Allgemeine didaktische Grundsätze:
Gemäß §§ 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (§ 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondereDie Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.
Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.
Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.
Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
D. Unterrichtsprinzipien:
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNGrömisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG
Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.
Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.
Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.
V. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCHrömisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.
Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.
Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.
VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHErömisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE
Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHTrömisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT
Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.
Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.
Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHTrömisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Die Unterrichtsgestaltung hat sich unter Berücksichtigung des Bedarfs und regionaler Gegebenheiten an den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1321/2014 (Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen), Annex III (Part 66) zu orientieren. Dabei ist das Niveau der Kategorie A anzustreben.Die Unterrichtsgestaltung hat sich unter Berücksichtigung des Bedarfs und regionaler Gegebenheiten an den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1321/2014 (Verordnung über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen), Annex römisch III (Part 66) zu orientieren. Dabei ist das Niveau der Kategorie A anzustreben.
Mathematische und physikalische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln.
Im Zusammenhang mit berufsrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist nicht auf das Reproduzieren einzelner Bestimmungen, sondern auf die Vermittlung von Methoden des Wissensmanagements sowie die Entwicklung von entsprechenden Strategien abzustellen.
Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.
IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORTrömisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT
Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.
Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.
Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
X. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012)(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idgF. Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, idgF.
Evangelischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen. Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011. Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.
XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE
POLITISCHE BILDUNG
Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen,
können die notwendigen Schritte zur Erlangung und Erhaltung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften beschreiben,
können Voraussetzungen zur Erlangung von Lizenzen zur Instandhaltung von Luftfahrzeugen und deren Komponenten recherchieren und präsentieren sowie genehmigte Tätigkeitsfelder eines lizenzierten Betriebes aufzeigen.
Lehrstoff:
Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen. Part-66. Part-145. Part-M.
Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.
Lehrstoff:
Sozialpsychologie. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.
Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit in der Luftfahrt und können die Rolle einschlägiger Institutionen beschreiben sowie luftfahrtrechtliche Bestimmungen recherchieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit. Luftfahrtspezifische Rechtsvorschriften.
DEUTSCH UND KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.
Lehrstoff:
Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten sowie Abläufe dokumentieren,
situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,
vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit luftfahrzeugspezifischen Inhalten verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze
aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
aus Fachtexten sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Produkt- und Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit luftfahrzeugspezifischen Inhalten verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit luftfahrzeugspezifischen Inhalten verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten, Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit luftfahrzeugspezifischen Inhalten verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit luftfahrzeugspezifischen Inhalten Hauptpunkte entnehmen,
wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
sich einfach und zusammenhängend zu Arbeitsabläufen und -techniken sowie dem Leistungsangebot der Branche im normalen Sprechtempo äußern,
sich einfach und zusammenhängend zu luftfahrzeugspezifischen Inhalten in normalem Sprechtempo äußern,
initiativ an Kundinnen- und Kundengesprächen teilnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
Betriebswirtschaftlicher Unterricht
ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE
Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch kontrollieren sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, das eigene Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
Bankdienstleistungen im nationalen und internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen und der Datensicherheit nutzen,
Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, vergleichen und unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten auswählen und begründen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.
Lehrstoff der Vertiefung:
Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.
Kompetenzbereich Dokumente verwalten und Verträge abschließen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
Preise, Tarife und Konditionen für Anschaffungen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen abschließen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
ihren Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.
Lehrstoff der Vertiefung:
Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.
Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und die Umsetzung im Rahmen eines Projektes präsentieren,
anhand konkreter Belege betriebliche Abläufe erkennen, beurteilen und für die weitere buchhalterische Bearbeitung vorbereiten,
einen branchenspezifischen Jahresabschluss lesen und daraus Schlüsse ziehen,
betriebliche Kostenfaktoren für die Preisbildung darlegen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Produktivität aufzeigen,
eine branchenspezifische Preiskalkulation erstellen und argumentieren,
Maßnahmen der Personalentwicklung recherchieren und beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
volkswirtschaftliche Auswirkungen ihres Konsumverhaltens analysieren und darstellen,
anhand von Medienberichten grundlegende Mechanismen der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.
Lehrstoff:
Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Fachunterricht
FACHTECHNOLOGIE
Kompetenzbereich Zellenstrukturen, Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen chemische Elemente und Aggregatszustände, können den Aufbau von Atomen und Molekülen beschreiben sowie mögliche Bindungsarten erklären,
kennen Begriffe aus den Bereichen Statik, Kinetik, Dynamik, Flüssigkeitsdynamik sowie Thermodynamik und können diese erklären,
kennen Verfahren zur Gewinnung von luftfahrzeugspezifischen Werk- und Hilfsstoffen, können deren Merkmale, Eigenschaften und Kennzeichnung beschreiben sowie geeignete Einsatzgebiete erläutern,
können die Struktur und Verteilung elektrischer Ladungen in unterschiedlichen Materialien erklären,
können die Eigenschaften der statischen Elektrizität erklären,
können Grundbegriffe, Definitionen und Einheiten der Elektrik wiedergeben, unterschiedliche Arten der Stromerzeugung erklären sowie deren Einsatz in Luftfahrzeugen beschreiben,
kennen unterschiedliche Arten von Gleich- und Wechselstromquellen und können deren Aufbau und Eigenschaften beschreiben,
kennen die in der Luftfahrzeugtechnik verwendeten Werk- und Hilfsstoffe und können diesen geeignete Umformungs- und Bearbeitungstechniken zuordnen,
können den Aufbau und die Funktion von berufsspezifischen Maschinen, Werkzeugen und Vorrichtungen zur mechanischen Bearbeitung beschreiben,
kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
kennen die berufseinschlägigen Umweltstandards und sind in der Lage, Maßnahmen für den Umgang mit Abfällen und wiederverwertbaren Materialien aufzuzeigen,
können in der Luftfahrzeugtechnik angewandte Fügeverfahren und Sicherungselemente beschreiben sowie eine einsatzbezogene Auswahl treffen und begründen,
können in der Luftfahrzeugtechnik angewandten Verfahren zum Oberflächenschutz sowie zur Konservierung aufzählen und beschreiben,
können die Bildung von Korrosion durch chemische Prozesse beschreiben, Korrosionsarten anhand deren Ursachen unterscheiden und die Korrosionsanfälligkeit von Werkstoffen beurteilen,
können Anforderungen an Luftfahrzeugzellenstrukturen beschreiben und einen Überblick über Konstruktionsgruppen von Luftfahrzeugen geben sowie den konstruktiven Aufbau und Konstruktionsprinzipien von Bauteilen und Bauteilgruppen beschreiben,
kennen unterschiedliche Arten von Lagern und können deren Zweck erklären, potenzielle Ursachen von Mängeln aufzeigen sowie Anforderungen hinsichtlich Reinigung, Wartung und Pflege darlegen,
kennen unterschiedliche Getriebetypen und können deren Eigenschaften und Einsatz beschreiben sowie Kriterien für die Prüfung von Getrieben aufzeigen,
kennen luftfahrzeugspezifische Verbindungselemente, können diese klassifizieren, unterschiedlichen Einsatzgebieten zuordnen, einschlägige Normen und Richtlinien recherchieren, die Herstellung von Nietverbindungen erläutern sowie Kriterien für deren Prüfung aufzeigen,
können den Zweck von Normen, Passungen und Toleranzen erklären sowie deren berufsspezifischen Einsatz beschreiben,
kennen luftfahrzeugspezifische Rohre und Anschlüsse, können diese unterschiedlichen Einsatzgebieten zuordnen sowie die Bearbeitung und Prüfung von Rohren und Schläuchen beschreiben,
kennen luftfahrzeugspezifische Kabeltypen, können deren Eigenschaften und Einsatzgebiete beschreiben sowie deren Überprüfung erklären,
kennen unterschiedliche Verbindungssysteme zur elektrischen Verkabelung und können diese erklären.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Materie. Elektronentheorie. Mechanik. Thermodynamik. Statische Elektrizität und Leitung. Elektrische Begriffe. Stromerzeugung. Gleichstromquellen. Wechselstromtheorie. Luftfahrzeugspezifische Werk- und Hilfsstoffe. Werkstoffnormung und -einteilung. Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen. Spanende und spanlose Formgebung. Wärmebehandlungstechniken. Füge- und Trenntechniken, Verbindungs- und Sicherungselemente. Einteilung, Funktion und Aufbau der Luftfahrzeugstrukturbauteile. Luftfahrzeugzellenstrukturen. Konstruktionsprinzipien. Sicherheitsbestimmungen. Prävention von berufsspezifischen Erkrankungen. Umweltschutz. Korrosion. Luftfahrzeugspezifische Verbindungselemente. Nietverbindungen. Rohre und Anschlüsse. Lager. Getriebe. Steuerkabel. Elektrokabel. Passungen. Toleranzen. Normen. Verbindungssysteme zur elektrischen Verkabelung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen. Spanende und spanlose Formgebung. Wärmebehandlungstechniken.
Kompetenzbereich Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Grundlagen der Flugtheorie und können diese beschreiben,
können den Einfluss von geometrischen Abmessungen, Verhältnissen und Winkeln auf den aerodynamischen Auftrieb erklären,
können Anforderungen an die geometrischen Proportionen von Steuerflächen in Abhängigkeit der Einsatzgebiete von Luftfahrzeugen beschreiben,
können Gesetzmäßigkeiten zur Erklärung des aerodynamischen Auftriebes beschreiben sowie konstruktive Maßnahmen zur Beeinflussung von Strömungsvorgängen am Tragflächenprofil erläutern und begründen,
können Auswirkungen von Tragflächenverunreinigungen erklären,
können die Bewegungen des Flugzeuges um seine drei Achsen sowie die den jeweiligen Bewegungen zugeordneten Steuerflächen benennen und beschreiben,
können Elemente der Flugsteuerung beschreiben sowie deren Aufbau und Funktionsweise erklären,
kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Flugtheorie. Geometrie eines Tragflächenprofils. Grundlagen der Aerodynamik und Strömungslehre. Tragflächenverunreinigungen. Achsen und Steuerbewegungen des Flugzeuges. Flugsteuerung. Beeinflussung von Strömungsvorgängen. Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Beeinflussung von Strömungsvorgängen.
Kompetenzbereich Flugzeugantriebe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die unterschiedlichen Flugzeugantriebe nennen sowie deren Aufbau, Funktion und Einsatzbereiche beschreiben,
kennen unterschiedliche Typen von Triebwerken und können deren Funktion und Wirkungsweise erklären,
können die Hauptbauteile von Triebwerken nennen sowie deren Aufbau und Funktion beschreiben,
kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
können den Aufbau und Funktionsweise von Kraftstoffanlagen beschreiben, unterschiedliche Kraft- und Schmierstoffe nennen sowie Vorschriften für den sicheren Umgang mit diesen sowie für deren fachgerechte Entsorgung recherchieren und präsentieren,
kennen Kenngrößen und Leistungsdaten von Triebwerken und können Einflussfaktoren auf diese beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Luftfahrzeugantriebe. Triebwerke. Kraftstoffanlagen. Kraft- und Schmierstoffe. Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung.
Lehrstoff der Vertiefung:
Kenngrößen und Leistungsparameter von Triebwerken.
Kompetenzbereich Flugzeugsysteme und Cockpitinstrumente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Flugzeugsysteme aufzählen sowie diesen entsprechende Baugruppen und Komponenten zuordnen,
können eine Übersicht über die verschiedenen Subsysteme von Luftfahrzeugen und deren Funktion geben sowie den funktionellen Aufbau und das Zusammenwirken von Teilsystemen darstellen,
können Funktion und Aufbau von Flugzeugsystemen erläutern sowie Betätigungs- und Übertragungselemente der einzelnen Systeme beschreiben,
können relevante nationale und internationale Wartungs- und Instandhaltungsanforderungen nennen,
kennen Wartungserfordernisse von einzelnen Flugzeugsystemen und können die erforderlichen Wartungsarbeiten planen und präsentieren sowie Instandhaltungsverfahren erklären,
können Rechtsvorschriften hinsichtlich Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit und Instandhaltung nennen sowie notwendige Prozesse zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit erklären,
können Instrumenten- und Avioniksysteme einteilen sowie deren Einbau, Funktion und Bedienung beschreiben,
können typische Systemanordnungen und Anordnungen von elektronischen Instrumentensystemen im Cockpit beschreiben,
kennen die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und können Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit am Arbeitsplatz sowie zur Vermeidung von berufsspezifischen Erkrankungen erklären,
können physische und psychische Einflussfaktoren auf die menschliche Leistung nennen und Einschränkungen beschreiben,
kennen Fehlermodelle sowie Fehlerarten bei Instandhaltungsarbeiten und können deren Auswirkungen erkennen sowie Methoden zur Vermeidung und Bewältigung von Fehlern nennen,
können auf menschliche Fehler zurückzuführende Zwischenfälle in der Luftfahrt recherchieren und die Notwendigkeit der Berücksichtigung menschlicher Faktoren bei der Planung und Durchführung von Arbeiten an Luftfahrzeugen begründen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Lehrstoff:
Strukturen und Systeme von Luftfahrzeugen. Mechanische Kraftübertragungselemente. Cockpitinstrumente. Elektronische Instrumentensysteme. Wartungs- und Instandhaltungsanforderungen. Rechtsvorschriften des Flugbetriebs. Part-21. Part-M. Sicherheitsvorschriften. Prävention von berufsspezifischen Erkrankungen. Menschliche Faktoren. Physische und psychische leistungsbeeinflussende Faktoren. Fehlermodelle. Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Fehlern.
Lehrstoff der Vertiefung:
Cockpitinstrumente.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
eine Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.
Lehrstoff:
Projektkonzeption. Projektplanung
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Zellenstrukturen, Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
berufsspezifische Zusammenhänge mit Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
Längen-, Flächen-, Volums-, Dichte- und Masseberechnungen durchführen,
den Satz des Pythagoras und Winkelfunktionen anwenden,
Funktionen benennen und in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren,
Umrechnungen zwischen unterschiedlichen Temperaturskalen durchführen,
Berechnungen zu gestreckten Längen durchführen,
die Gewichtskraft von Massen und Lasten berechnen,
Festigkeitsberechnungen durchführen,
Toleranzen sowie Passungen unter Verwendung von Tabellen bestimmen und dazugehörige Abmaße berechnen,
Schwerpunktbestimmungen sowie Berechnungen zur Schwerpunktverschiebung durchführen.
Lehrstoff:
Arithmetik. Algebra. Längen-, Flächen- Volums-, Masse- und Dichteberechnungen. Gewichtskraft. Satz des Pythagoras. Winkelfunktionen. Geometrie. Thermodynamik. Festigkeitsberechnungen, Mechanik. Maßtoleranzen und Passungen. Gestreckte Längen. Schwerpunktsberechnungen.
Kompetenzbereich Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die in der Luftfahrzeugtechnik verwendeten physikalischen Einheiten und können Umrechnungen sowie berufsrelevante Berechnungen mit diesen durchführen,
kennen Grundlagen der Atmosphärenphysik und können Druckberechnungen unter Verwendung der internationalen Standardatmosphäre, Dichteberechnungen sowie Berechnungen zum aerodynamischen Auftrieb und Widerstand durchführen,
können Berechnungen zu Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad durchführen,
können Berechnungen zur Aerodynamik und Flugphysik durchführen,
können Kräfte sowohl grafisch als auch rechnerisch zerlegen und addieren sowie Berechnungen zu Drehmomenten und Hebelwirkungen durchführen,
können Berechnungen zur Schallgeschwindigkeit durchführen.
Lehrstoff:
Einheitenumrechnung. Grundlagen der Atmosphärenphysik. Allgemeine Druckberechnungen und Berechnungen zur internationalen Standardatmosphäre. Potenzielle und kinetische Energie. Kräfte, Hebel und Momente. Berechnungen zur Aerodynamik und Flugphysik. Berechnungen zur Schallgeschwindigkeit.
Kompetenzbereich Flugzeugantriebe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Geschwindigkeitsberechnungen zu geradlinigen und kreisförmigen Bewegungen durchführen,
praxisbezogene Berechnungen zu Triebwerken durchführen,
Übersetzungsverhältnisse berechnen,
berufsrelevante Berechnungen zu Kräften, Drehzahlen und Drehmomenten durchführen,
Berechnungen zur thermischen Längenausdehnung durchführen,
Leistungs- und Wirkungsgradberechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Geschwindigkeitsberechnungen. Übersetzungsverhältnisse. Kräfte. Drehzahlen und Drehmomente. Thermische Längenausdehnung. Leistungs- und Wirkungsgradberechnungen.
Kompetenzbereich Flugsysteme und Cockpitinstrumente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
systembezogene Berechnungen aus den Bereichen Mechanik, Hydraulik, Pneumatik und Elektrotechnik durchführen,
Berechnungen zur Reibung durchführen,
Berechnungen zu Übersetzungen und Getrieben durchführen,
Druckberechnungen unter Berücksichtigung der internationalen Standardatmosphäre durchführen.
Lehrstoff:
Berechnungen zur Mechanik, Hydraulik, Pneumatik und Elektrotechnik. Reibung. Übersetzungs- und Getriebeberechnungen. Lagerkräfte. Druckberechnungen.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Berechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Berechnungen.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
COMPUTERGESTÜTZTES FACHZEICHNEN UND TECHNISCHE KOMMUNIKATION
Kompetenzbereich Zellenstrukturen, Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Zeichennormen in Bezug auf Blattformate sowie Linienstärken und -typen und können diese bei der Erstellung von technischen Zeichnungen anwenden,
können prismatische und zylindrische Bauteile normgerecht in unterschiedlichen Ansichten darstellen und bemaßen,
können Handskizzen von Bauteilen erstellen,
können Bauteile im zusammengebauten Zustand unter Berücksichtigung entsprechender Verbindungs- und Sicherungselemente normgerecht darstellen,
können normgerechte Skizzen und technische Zeichnungen erstellen, bemaßen und interpretieren.
Lehrstoff:
Zeichennormen, Blattformate, Projektionsmethoden. Linienstärken und Linientypen. Darstellung von prismatischen und zylindrischen Bauteilen. Zusammenstellungszeichnungen.
Kompetenzbereich Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Strömungskörper unter Berücksichtigung relevanter Größen normgerecht bemaßen,
Diagramme und Schaubilder zeichnen und interpretieren,
luftfahrzeugspezifische Bauteile in unterschiedlichen Ansichten und Schnitten skizzieren und normgerecht darstellen.
Lehrstoff:
Normgerechte technische Zeichnungen. Skizzen. Ansichten und Schnitte. Bemaßungsregeln. Diagramme und Schaubilder.
Kompetenzbereich Flugzeugantriebe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schaubilder zur Veranschaulichung des Vortriebswirkungsgrades von unterschiedlichen Turbinentriebwerken lesen und interpretieren,
Schaubilder und Diagramme zum Verlauf von Triebwerksparametern lesen und interpretieren,
Schnittdarstellungen und Explosionszeichnungen sowie Darstellungen in Wartungshandbüchern erklären und interpretieren,
Leistungs- und Wirkungsgraddiagramme sowie einschlägige Schaubilder interpretieren.
Lehrstoff:
Schaubilder. Diagramme. Schnittdarstellungen. Explosionszeichnungen.
Kompetenzbereich Flugzeugsysteme und Cockpitinstrumente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Komponenten für pneumatische, hydraulische und elektrische Systeme auswählen sowie pneumatische, hydraulische und elektrotechnische Schaltpläne erstellen,
Stromlaufpläne, Schaltpläne und Zeichnungen in Wartungshandbüchern lesen und interpretieren.
Lehrstoff:
Diagramme. Stromlaufpläne. Schaltpläne. Skizzen.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Arbeitsaufträge.
LABORATORIUMSÜBUNGEN
Kompetenzbereich Zellenstrukturen, Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Methoden der zerstörenden Werkstoffprüfung fachgerecht anwenden sowie die Ergebnisse dokumentieren, interpretieren und präsentieren,
Verfahren zur Prüfung von Federn beschreiben sowie Federkennlinien bestimmen und interpretieren,
Härteprüfverfahren durchführen,
Methoden der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung beschreiben und anwenden sowie die Ergebnisse dokumentieren, interpretieren und präsentieren,
Werkstoffe mit geeigneten Verfahren prüfen, deren Qualität beurteilen, Mängel und Beeinträchtigungen erkennen sowie Prüfergebnisse dokumentieren und interpretieren,
laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufseinschlägige Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, die Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen,
mit elektrostatisch empfindlichen Komponenten fachgerecht umgehen,
berufseinschlägige Mess- und Prüfgeräte fachgerecht bedienen, überwachen, steuern und pflegen, deren Funktion beschreiben sowie Messungen in Bezug auf Maß-, Form- und Lagetoleranzen durchführen.
Lehrstoff:
Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfung. Federn. Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Elektrostatisch empfindliche Komponenten. Mängelerkennung. Dokumentation von Prüfergebnissen. Härteprüfverfahren. Längen-, Form- und Oberflächenprüfverfahren. Toleranzen und Passungen. Mess- und Prüfgeräte.
Kompetenzbereich Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Strömungsvorgänge am Tragflügelprofil und können die mit der Veränderung des Anstellwinkels verbundenen Effekte in Versuchen simulieren und dokumentieren,
können pneumatische und hydraulische Schaltpläne erstellen, Schaltungen aufbauen sowie Fehler an diesen suchen und beheben,
können laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufseinschlägige Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, die Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen.
Lehrstoff:
Strömungsvorgänge am Tragflächenprofil. Pneumatische und Hydraulische Schaltungen. Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Unfallverhütung.
Kompetenzbereich Flugzeugsysteme und Cockpitinstrumente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Architektur von Soft- und Hardwaresystemen in Luftfahrzeugen und können diese erklären,
können hydraulische, pneumatische, elektrische, elektronische und kombinierte Steuerungen aufbauen, Messungen an diesen durchführen und Messprotokolle erstellen,
können geeignete Messgeräte für Schalt- und Messübungen an einfachen Stromkreisen auswählen und Messungen durchführen,
können elektrische Schaltpläne erstellen, Schaltungen aufbauen sowie Fehler an diesen suchen und beheben,
können Cockpitinstrumente bedienen und Informationen von diesen ablesen,
können laborspezifische Sicherheitsvorschriften sowie berufseinschlägige Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden, die Unfallgefahren im beruflichen Alltag analysieren und Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen ergreifen.
Lehrstoff:
Computergrundstruktur. Elektrische Schaltungen. Steuerungstechnik. Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Unfallverhütung.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.
Lehrstoff:
Projektspezifische Arbeitsaufträge.
PRAKTIKUM
Kompetenzbereich Zellenstrukturen, Materialien, Werk- und Hilfsstoffe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheitsdatenblättern und Gebinden die für die Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien und Betriebsmitteln erforderlichen Informationen entnehmen sowie diese interpretieren und anwenden,
Sicherheitsvorschriften im Umgang mit Strom anwenden,
Werkzeuge und Geräte kalibrieren, Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe fachgerecht verwenden, kontrollieren und pflegen sowie deren Einsatz im Zuge eines Arbeitsganges erklären und begründen,
mechanische Bearbeitungsverfahren fachgerecht anwenden, die Einhaltung von Maßen, Zugaben und Toleranzen überprüfen sowie die Ausführungsqualität bewerten,
die den Erfordernissen des Berufes entsprechende Arbeitskleidung auswählen und sind in der Lage, berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung durchzuführen, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Fehlern und berufsspezifischen Erkrankungen zu ergreifen sowie geeignete Schritte bei Bränden und Unfällen veranlassen,
mit Reststoffen, wiederverwertbaren Materialien und belastenden Stoffen verantwortungsvoll und wirtschaftlich umgehen sowie diese fachgerecht und umweltfreundlich entsorgen,
berufsspezifische Fügeverfahren anwenden, Sicherungselemente fachgerecht anbringen sowie die vorschriftsgemäße Ausführung der jeweiligen Arbeitsschritte überprüfen und dokumentieren,
Bauteile fachgerecht lagern sowie geeignete Maßnahmen zu Konservierung und Oberflächenschutz vorschriftsgemäß umsetzen,
luftfahrzeugspezifische Bauteile nach einschlägigen Vorschriften zerlegen und montieren sowie deren fachgerechten Zusammenbau überprüfen und dokumentieren.
Lehrstoff:
Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen. Werkstattverfahren. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe. Fehlervermeidung. Arbeitskleidung. Gesundheitsförderung. Umweltschutz. Mechanische Fertigungstechniken. Fügetechniken. Sicherungselemente. Zerlegen und Montieren von Bauteilen. Lagerung, Konservierung und Oberflächenschutz.
Kompetenzbereich Flugzeugaerodynamik und Flugsteuerung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
mechanische Kraftübertragungselemente montieren und demontieren sowie deren vorschriftsgemäßen Einbau überprüfen,
die den Erfordernissen des Berufes entsprechende Arbeitskleidung auswählen und sind in der Lage, berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung durchzuführen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und berufsspezifischen Erkrankungen zu ergreifen.
Lehrstoff:
Kraftübertragungsbauteile der Flugsteuerung. Sicherheitsvorschriften. Arbeitskleidung. Gesundheitsförderung.
Kompetenzbereich Flugzeugantriebe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
luftfahrzeugspezifische Bauteile unter Beachtung von Wartungsvorschriften sowie unter Einsatz geeigneter Werkzeuge fachgerecht zerlegen und zusammenbauen sowie den richtigen Zusammenbau anhand von festgelegten Kriterien überprüfen,
die den Erfordernissen des Berufes entsprechende Arbeitskleidung auswählen und sind in der Lage, berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung durchzuführen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und berufsspezifischen Erkrankungen zu ergreifen.
Lehrstoff:
Luftfahrzeugspezifische Bauteile. Sicherheitsvorschriften. Arbeitskleidung. Gesundheitsförderung.
Kompetenzbereich Flugzeugsysteme und Cockpitinstrumente
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
technische Systeme handhaben und lagern sowie Wartungsarbeiten fachgerecht ausführen und dokumentieren,
Montage- und Demontagetechniken anwenden, Bauteile, Baugruppen und Geräte mit begrenzter Lebensdauer kontrollieren und prüfen sowie luftfahrzeugspezifische Systeme überprüfen und Instandhaltungsmaßnahmen veranlassen,
die den Erfordernissen des Berufes entsprechende Arbeitskleidung auswählen und sind in der Lage, berufsspezifische Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung durchzuführen, Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Fehlern und berufsspezifischen Erkrankungen zu ergreifen sowie geeignete Schritte bei Bränden und Unfällen veranlassen.
Lehrstoff:
Wartungsarbeiten. Arbeitskleidung. Sicherheitsvorschriften. Gesundheitsförderung.
Kompetenzbereich Projektpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.
Lehrstoff:
Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.
FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können,
sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld.
Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.
Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
initiativ an Gesprächen teilnehmen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.
Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
unterschiedliche Textsorten verfassen.
Lehrstoff:
Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.
DEUTSCH
Kompetenzbereich Zuhören
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.
Lehrstoff:
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Kompetenzbereich Sprechen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.
Lehrstoff:
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.
Kompetenzbereich Lesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.
Lehrstoff:
Lesestrategien. Textinterpretation.
Kompetenzbereich Schreiben
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.
Lehrstoff:
Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Kompetenzbereich Zahlen und Maße
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.
Lehrstoff:
Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Kompetenzbereich Algebra und Geometrie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.
Lehrstoff:
Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.
Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.
Lehrstoff:
Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.
Kompetenzbereich Stochastik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.
Lehrstoff:
Beschreibende Statistik.
Schularbeiten:
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
BEWEGUNG UND SPORT
Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.
Lehrstoff:
Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.
Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.
Lehrstoff:
Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.
Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.
Lehrstoff:
Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.
Lehrstoff:
Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.
Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Lehrstoff:
Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.
ANGEWANDTE INFORMATIK
Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
können Dateien fachgerecht konvertieren,
können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.
Lehrstoff:
Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.
Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.
Lehrstoff:
Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.
Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.
Lehrstoff:
Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.
FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.