(Hauptmodule: Personenkraftwagentechnik oder Nutzfahrzeugtechnik oder Motorradtechnik
Spezialmodule: Systemelektronik oder Hochvolt-Antriebe)
Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden sowie in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
80 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
100 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
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Angewandte Wirtschaftslehre |
180 |
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Fachunterricht |
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Fachtechnologie |
380 |
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Angewandte Mathematik |
140 |
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Kraftfahrzeugtechnisches Labor |
240 |
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Fachpraktikum |
200 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 440 |
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Freigegenstände |
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Religion |
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Lebende Fremdsprache |
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Deutsch |
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Angewandte Mathematik |
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Unverbindliche Übungen |
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Bewegung und Sport |
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Angewandte Informatik |
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Förderunterricht |
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Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion |
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Politische Bildung |
80 |
|
Deutsch und Kommunikation |
80 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
100 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
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Angewandte Wirtschaftslehre |
180 |
|
Fachunterricht |
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Fachtechnologie |
460 |
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Angewandte Mathematik |
160 |
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Kraftfahrzeugtechnisches Labor |
280 |
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Fachpraktikum |
240 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 620 |
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Freigegenstände |
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Religion |
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Lebende Fremdsprache |
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Deutsch |
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Angewandte Mathematik |
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Unverbindliche Übungen |
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Bewegung und Sport |
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Angewandte Informatik |
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Förderunterricht |
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Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an
Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.
Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 100 Unterrichtsstunden.
Im Fachunterricht können die Pflichtgegenstände „Fachtechnologie“ und „Angewandte Mathematik“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden, wobei in zumindest einem Pflichtgegenstand zwei Leistungsgruppen vorzusehen sind.
Der Pflichtgegenstand „Kraftfahrzeugtechnisches Labor“ kann zu Gunsten der Pflichtgegenstände „Fachpraktikum“ und „Projektpraktikum“ gekürzt werden, wobei 200 Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden dürfen.
Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an
Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.
Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.
Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.
Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.
Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.
Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.
Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.
Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.
Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.
Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.
Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.
Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.
Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.
Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.
Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.
Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.
Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.
Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.
Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.
Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.
Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.
Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.
Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.
Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Normen und Richtlinien sind nicht gesondert zu unterrichten, sondern in die jeweilige Handlungssituation anwendungsbezogen zu integrieren.
Mathematische und physikalische Grundlagen sind in Zusammenhang mit den Handlungssituationen zu vermitteln. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend sind Tabellenwerke und Formelsammlungen im Unterricht einzusetzen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen praktische Arbeiten und Messungen in den Pflichtgegenständen „Kraftfahrzeugtechnisches Labor“, „Fachpraktikum“ und „Projektpraktikum“ nur im Schutzkleinspannungsbereich (bis 48 römisch fünf) durchgeführt werden.
Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache Englisch“ ist dabei herzustellen.
Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.
Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.
Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.
Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)
Die Schülerinnen und Schüler
Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.
Die Schülerinnen und Schüler
Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.
Die Schülerinnen und Schüler können
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Die Schülerinnen und Schüler
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.
Die Schülerinnen und Schüler können
Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können,
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fachsprache.
Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Zahlungsverkehr. Fremdwährungen. Wohnraumbeschaffung. Unterstützungsangebote für Lehrlinge. Spar- und Finanzierungsformen.
Wohnraumbeschaffung. Spar- und Finanzierungsformen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Dokumente und Urkunden. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge. Konsumentenschutz. Versicherungsverträge.
Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Verträge.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Businessplan. Rechtliche und betriebliche Organisation. Marketing. Belege. Kosten. Jahresabschluss. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Businessplan. Kosten. Preiskalkulation. Personalentwicklung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik. Globalisierung. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Arbeitssicherheit. Unfallverhütung. Erste Hilfe. Umweltschutz. Gesundheitsförderung. Qualitätsmanagement. Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme. Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Personenkraftfahrzeugen beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Nutzfahrzeugen beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen an Motorrädern beraten, deren Umsetzung planen, die Bedeutung der Überprüfung von sicherheits- und umweltrelevanten Baugruppen des Fahrzeuges erklären sowie mögliche Folgewirkungen bei Nichtbeachtung erläutern.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Funktions- und Werterhaltungsmaßnahmen. Baugruppen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Unfallverhütung. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Baugruppen und -systeme. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Fahrzeugelektrik und -elektronik.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Personenkraftwagen erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Systemdiagnosen.
Systemdiagnosen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Nutzfahrzeugen erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Systemdiagnosen.
Systemdiagnosen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Zusammenhänge zwischen verbauten Teilsystemen von Motorrädern erklären und darstellen sowie systemübergreifende Diagnosemöglichkeiten an Fahrzeugsystemen beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Systemdiagnosen.
Systemdiagnosen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Unfallverhütung. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrgestell. Karosserie. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe. Fertigungstechniken. Recycling. Umweltschutz. Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Fahrzeugarten. Baugruppen und Systeme.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Personenkraftfahrzeugen beraten sowie deren Umsetzung planen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.
Reparaturmaßnahmen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Nutzfahrzeugen beraten sowie deren Umsetzung planen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.
Reparaturmaßnahmen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Kundinnen und Kunden bezüglich Reparaturmaßnahmen an Motorrädern beraten sowie deren Umsetzung planen.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Reparaturmaßnahmen.
Reparaturmaßnahmen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Die Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Arbeitssicherheit. Erste Hilfe. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Unfallverhütung. Fahrwerktechnik. Zubehör und Anbauteile. Recycling. Umweltschutz. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Fahrwerktechnik.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Personenkraftwagen zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.
Zusatzeinrichtungen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Nutzfahrzeuge zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.
Zusatzeinrichtungen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Aufbau und Funktion von Zusatzeinrichtungen für Motorräder zielgruppengerecht beschreiben sowie Kundinnen und Kunden bezüglich der Um- und Nachrüstung mit diesen Komponenten beraten.
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Kundinnen- und Kundenberatung. Zusatzeinrichtungen.
Zusatzeinrichtungen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Elektrische, elektronische und mechatronische Bauteile.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Sicherheitsvorschriften. Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Elektrische, elektronische und mechatronische Antriebe, Energiespeichersysteme, Steuerungssysteme und Hochvoltkomponenten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Fahrzeugkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen. Fahrzeugkenngrößen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen. Motorkenngrößen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.
Berechnungen zu Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen. Berufsspezifische Berechnungen. Physikalische Größen. Qualitätsmanagement. Projektspezifische Berechnungen.
Berufsspezifische Berechnungen. Physikalische Größen.
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Mess- und Prüfverfahren. Technische Dokumentationen. Betriebs- und Hilfsstoffe. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können Messungen und Simulationen an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben ausführen sowie die Ergebnisse interpretieren.
Messungen und Simulationen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können Messungen an simulierten Hochvoltsystemen im Schutzkleinspannungsbereich von maximal 48 Volt mit geeigneten Hilfsmitteln sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben durchführen, Messprotokolle erstellen, die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.
Messungen und Simulationen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Elektrische, elektronische und mechanische Mess- und Prüfverfahren. Fluidtechnische Schaltpläne. Prüfanleitungen. Stromlaufpläne. Darstellung von Messergebnissen. Prüf- und Diagnoseverfahren. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Die Schülerinnen und Schüler
Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Elektrische, elektronische und mechanische Mess- und Prüfverfahren. Prüfanleitungen. Elektrische und fluidtechnische Schaltpläne. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Gesundheitsförderung. Einbauvorschriften. Montage- und Adaptionstätigkeiten. Arbeitsabläufe. Berufsspezifische rechtliche Bestimmungen und Normen. Prüf- und Hinweispflicht. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten. Funktions- und Werterhaltung. Werkzeuge, Mess- und Prüfmittel. Qualitätssicherung. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Personenkraftwagen durchführen.
Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Nutzfahrzeugen durchführen.
Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten an Motorrädern durchführen.
Service-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Systemelektronik:
Die Schülerinnen und Schüler können Wartungsarbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben ausführen.
Wartungsarbeiten an elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen.
Zusätzliche Spezifikationen für das Spezialmodul Hochvolt-Antriebe:
Die Schülerinnen und Schüler können Wartungsarbeiten an simulierten Hochvoltsystemen im Schutzkleinspannungsbereich von maximal 48 Volt mit geeigneten Hilfsmitteln sowie unter Beachtung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorgaben durchführen.
Wartungsarbeiten an simulierten Hochvoltsystemen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Prüf- und Diagnoseverfahren. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Personenkraftwagen auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.
Prüf- und Diagnoseverfahren.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Nutzfahrzeugen auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.
Prüf- und Diagnoseverfahren.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Teilsysteme an Motorrädern auf Verschleiß, Funktionsstörungen und mögliche Schäden überprüfen sowie Rückschlüsse auf mögliche Ursachen ziehen.
Prüf- und Diagnoseverfahren.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Werkzeuge und Werkstattausrüstung. Fertigungstechniken. Reparaturarbeiten an Fahrzeugkomponenten. Motortechnik. Kraftübertragung. Fahrwerk. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.
Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Nutzfahrzeugen unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.
Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Reparaturarbeiten an Motorrädern unter Berücksichtigung von Daten der Fahrzeugdiagnose sowie einschlägigen technischen Dokumentationen fachgerecht durchführen sowie die Arbeitsergebnisse überprüfen und evaluieren.
Reparaturarbeiten. Qualitätssicherung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Sicherheit und Ergonomie. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Werkzeuge und Werkstattausrüstung. Fertigungstechniken. Um- und Nachrüstarbeiten an Fahrzeugkomponenten, Zubehör- und Anbauteilen. Fahrzeugelektrik und -elektronik. Projektspezifische Arbeitsaufträge.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Personenkraftwagentechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Personenkraftwagen mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.
Um- und Nachrüstarbeiten.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Nutzfahrzeugtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Nutzfahrzeugen mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.
Um- und Nachrüstarbeiten.
Zusätzliche Spezifikationen für das Hauptmodul Motorradtechnik:
Die Schülerinnen und Schüler können Motorräder mit Zusatzsystemen ausstatten, Funktionsprüfungen durchführen sowie die Prüfergebnisse und bauliche Veränderungen im Zuge von Um- und Nachrüstarbeiten dokumentieren.
Um- und Nachrüstarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektkonzeption. Projektplanung. Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.
Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können,
Persönliches Umfeld.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.
Die Schülerinnen und Schüler können
Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.
Die Schülerinnen und Schüler
Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Lesestrategien. Textinterpretation.
Die Schülerinnen und Schüler können
Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.
Die Schülerinnen und Schüler können
Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.
Die Schülerinnen und Schüler können
Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.
Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.
Beschreibende Statistik.
Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:
Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).
Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.
Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.
Die Schülerinnen und Schüler können
Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.
Die Schülerinnen und Schüler können
Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.
Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.
Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.
Die Schülerinnen und Schüler
Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.
Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.