BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 28. April 2016

Teil römisch drei

76. Kundmachung:

Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll

76. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll Bundesgesetzblatt Nr. 347 aus 1931,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2012,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Malta

17. November 2015

Montenegro

15. Dezember 2015

Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Montenegro das Ministerium für Justiz als die Verwaltungsbehörde notifiziert, an die Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit Straftaten gemäß Artikel 3, des Übereinkommens gestellt werden sollen.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Serbien am 18. März 2016 erklärt, sich rückwirkend mit 27. April 1992 weiterhin an das Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei samt Protokoll gebunden zu erachten.

Ostermayer