Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 30. März 2016 |
Teil römisch drei |
64. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blindmachende Laserwaffen (Protokoll römisch vier) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll römisch vier) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 17 aus 1999,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 242 aus 2014,), gebunden zu sein:
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Staaten: |
Datum der Abgabe der Notifikation: |
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Algerien |
6. Mai 2015 |
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Bahrain |
11. März 2016 |
Ostermayer