Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 30. März 2016 |
Teil römisch drei |
62. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Serbien am 15. März 2016 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2015,) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung1 gemäß Artikel 3, Absatz 2, abgegeben.
Ostermayer
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Rahmenübereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 106].