Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 23. März 2016 |
Teil römisch drei |
56. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Somalia am 1. Oktober 2015 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes Bundesgesetzblatt Nr. 7 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2015,) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehenden Vorbehalt erklärt:
„Die Bundesrepublik Somalia erachtet sich nicht an die Artikel 14, 20, 21, des oben genannten Übereinkommens und sonstigen Bestimmungen des Übereinkommens die den allgemeinen Grundsätzen der Islamischen Scharia widersprechen gebunden.“
Ostermayer