Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 23. Dezember 2016 |
Teil römisch drei |
231. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 5. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 101 aus 2016,) hinterlegt und anlässlich dessen notifiziert, durch die Protokolle römisch eins und römisch drei des Übereinkommens gebunden zu sein.
Drozda