Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 21. Dezember 2016 |
Teil römisch drei |
223. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 2. Jänner 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 2015,) hinterlegt.
Drozda