Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 30. November 2016 |
Teil römisch drei |
213. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1000 Ausschussbericht 1086 Sitzung 123,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9571 Sitzung 853,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in tschechischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Rahmenabkommens wurden am 21. Juni bzw. 7. November 2016 (eingelangt am 9. November 2016) vorgenommen; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, mit 9. Dezember 2016 in Kraft.
Kern