BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 30. November 2016

Teil römisch drei

213. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 1000 Ausschussbericht 1086 Sitzung 123,, Bundesrat:, Ausschussbericht 9571 Sitzung 853,, )

213.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in tschechischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 15, Absatz 2, des Rahmenabkommens wurden am 21. Juni bzw. 7. November 2016 (eingelangt am 9. November 2016) vorgenommen; das Rahmenabkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, mit 9. Dezember 2016 in Kraft.

Kern