BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2016

Ausgegeben am 4. Februar 2016

Teil römisch drei

21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Artikel 21, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 9. Dezember 2015 bzw. 25. Jänner 2016; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2016 in Kraft.

Ostermayer