Jahrgang 2016 |
Ausgegeben am 4. Februar 2016 |
Teil römisch drei |
21. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Artikel 21, Absatz eins, des Abkommens erfolgten am 9. Dezember 2015 bzw. 25. Jänner 2016; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2016 in Kraft.
Ostermayer